Flößerfest
Festplatz1 01

Anerkennung für die Arbeit von Flößern und Flößervereinen

"Kulturtalent"

Mit Eintragung in das bundesweite Verzeichnis im Dezember 2014 wurde die Flößerei auf Antrag der Deutschen Flößerei-Vereinigung, deren Mitglied der Vogtländische Flößerverein Muldenberg ist, als Immaterielles Kulturerbe anerkannt. Im Juli begann die Unesco damit, auf ihrer Webseite über den Zeitraum von einem Jahr monatlich einen Vertreter einzelner Sparten per Plakat und Text in einer "Kulturtalent-Kampagne" vorzustellen. Jens Littwin, Gründungsmitglied des Vogtländischen Flößervereins in Muldenberg, wurde ausgewählt, als Kulturtalent für den alten Berufszweig regional und überregional zu werben. Dass Jens Littwin quasi stellvertretend für die anderen Mitglieder als Kulturtalent ausgewählt wurde, hat seinen Grund: Er ist einer der Aktivsten. - Seit Gründung des Vereins 1993 ist er dabei.

 

„Flößerei“ im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission

In einer Pressemitteilung am 12. Dezember gaben die aktuelle Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann, und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, die Aufnahme der „Flößerei“ in das „Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission“ bekannt. Kultusministerkonferenz und Staatsministerium waren mit dieser Aufnahme der Empfehlung eines unabhängigen Expertenkomitees gefolgt. Die „Flößerei“ ist laut Schreiben der Deutschen UNESCO-Kommission anerkannt als „gesellschaftliche und regionale Wissenstradition, die über praktische wie theoretische Erfahrungen vermittelt wird, ländliche mit städtischen Wirtschaftsbereichen verbindet und durch touristische wie freizeitliche Betätigungs- und Erlebnisformen lebendig gehalten wird“. Nachdem im Jahr 2013 die Bundesrepublik Deutschland dem 2003 von der Generalkonferenz der UNESCO beschlossenen Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten war, ist gemäß der mit dem Beitritt eingegangen Verpflichtung das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ erstellt worden. Auf dem Deutschen Flößertag 2013 im brandenburgischen Lychen beschlossen die Mitglieder der Deutschen Flößerei-Vereinigung sich in dem von Mai 2013 bis Dezember 2014 laufenden ersten Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren einen Antrag auf Anerkennung der Flößerei als Kulturerbe zu stellen. Diesen Antrag reichte die Kulturbehörde des Landes Bremen, das Sitzland der Vereinigung ist, ein. Aus der Vielzahl eingegangener Bewerbungen wählten die Bundesländer in einem ersten Schritt 83 Traditionen und Wissensformen aus und gaben diese zur Begutachtung an das Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission weiter. Nach eingehender fachlicher Bewertung reichte diese Kommission eine Liste an die Auftraggeber zurück, die schließlich mit 27 aufgenommenen Kulturformen den Kommissionsempfehlungen folgte. Diesen Kulturformen, darunter der Flößerei, bescheinigte die Staatsministerin, dass sie „Ausdruck der kulturellen Vielfalt in Deutschland“ seien. Nach ihren Worten gehören so auch die Mitglieder der Deutschen Flößerei-Vereinigung, die vielen aktiven Flößer in den Floßvereinen, Flößervereinigungen und –zünften vor Ort zu denjenigen, die dazu beitragen, „dass gelebte Traditionen, die das Selbstverständnis der Kulturnation Deutschland prägen, erhalten, fortgeführt und weiterentwickelt werden“. Sie machen die allgemeine Bedeutung der Flößerei in Vergangenheit und Gegenwart einer breiten Öffentlichkeit bekannt.

 

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